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Anweisungen zur Übermittlung der  Daten des Fahrers über das Webportal

(Art. 126 bis Abs. 2 von StVO)

Einführung

Das Verfahren des Webportals ermöglicht die Online-Kommunikation der  Daten des Fahrers zu mitteilen. Nach der Eingabe des Protokolls geben Sie die Einzelheiten im Abschnitt "Protokoll suchen" ein und stellen die Erklärung zusammen. 
Der Benutzer muss die vorab ausgefüllten Formulare mit den zuvor eingegebenen Daten herunterladen, ausdrucken, unterschreiben, scannen und im nächsten Schritt mit einer Kopie des Führerscheins des Fahrers erneut auf das Webportal laden.

 
Wenn die Kommunikation mit den Anhängen gesendet wurde, erhält der Benutzer einer Empfangsbestätigung per E-Mail, die während des Verfahren mitgeteilt wurde. Nur mit dem Empfangsbestätigung ist sicher, dass der Kommunikationsvorgang beendet ist.

 

Anmerkung – Wenn der Empfangsbestätigung innerhalb von 1-2 Tagen nach Übermittlung der Mitteilung nicht eingeht, empfehlen wir den korrekten Abschluss des Verfahrens zu überprüfen. Der Benutzer kann eine E-Mail an sanzioni.cds@provincia.siena.it oder eine zertifizierte elektronische Postfach   (PEC) senden  an polizia.provsi@pec.consorzioterrecablate.it senden.


Die Übermittlung der Daten des verantwortlichen Person der Zuwiderhandlung kann gesendet werden:

1)  vom Eigentümer des Fahrzeug als Fahrer;;
2)  vom Fahrer des Fahrzeugs wenn vom Eigentümer verschieden;

3)  vom Mieter des Fahrzeugs  (wer hat das Fahrzeug gemietet);

4)  vom gesetzliche Vertreter Eigentümergesellschaft oder Mieter oder der Vertreter.

Vorsicht – Wenn die Zuwiderhandlung verursacht den Punkt Abzug beim Führerschein, ist die Übermittlung der Angaben zum Täter immer verbindlich, auch wenn der Fahrer des Fahrzeugs der Eigentümer (oder Mieter) des Fahrzeugs ist.Wenn innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung des Protokolls ohne berechtigten und dokumentierten Grund, keine Übermittlung der  Daten des Fahrers gemacht wurde wird zusätzlich zu den Kosten eine zusätzliche Strafe in Höhe von mindestens 292,00 € bis höchstens 1.168,00 € erhoben (Art .126 bis Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung).

Möglichkeiten der Übermittlung

Über diesen Link können Sie das ausführliche Handbuch des Verfahrens herunterladen, das Sie über das Webportal senden können.

Um Verfahren der Übermittlung zu beginnen, muss der Benutzer die Einzelheiten des Protokolls (Datum, Nummer, Kennzeichen) in das Formular "Protokoll suchen" eingeben. Wenn der Zugang erhalten ist, wird das Verfahren durch Klicken auf " füllen Sie das Fahrerprotokollsformular aus " im Abschnitt " Punkt Abzug beim Führerschein " beginnen. Der Benutzer muss alle erforderlichen persönlichen Daten eingeben: nur für den Besitzer des Fahrzeugs, wenn auch Fahrer ist oder für beide, wenn der Besitzer und der Fahrer unterschiedliche Personen sind.

 

Die Angaben zum Führerschein dürfen nur vom Fahrer mitgeteilt werden.


Nach dem Einfügen der Daten kann der Benutzer die vorausgefüllten Form der Kommunikation mit den zuvor eingegebenen Daten herunterladen und ausdrucken und anschließend die Dokumentation auf das Webportal laden:

1)  Formular der Übermittlung der  Daten des Fahrers, unterzeichnet und gescannt;
2)  kopie Vorder- und die Rückseite von Führerschein des Fahrers.

​Das Laden von n. 3 file: Formular, Vorder- und die Rückseite von Führerschein sind erlaubt. Jede File kann mehr als ein Element enthalten (z. B. eine Vorder- und die Rückseite des Führerscheins): Das Wesentliche ist, dass 3 Files geladen werden, da sonst der Vorgang nicht fortgesetzt wird.

 

Anmerkung – Die Dokumente müssen im PDF- oder JPG-Format vorliegen und eine maximale Größe von 5 MB haben.

 

Die Kopie des Führerscheins des Fahrers muss vom Fahrer unterschrieben sein und folgende Erklärung enthalten:

 

"Der Unterzeichner ________ geboren in _______ am ______ und Wohnsitz in _________ in Straße/Platz ______Ich erkläre, dass die Kopie dieses Dokuments als Original entspricht. ".

Vorsicht – Wenn der Benutzer den Scan des Führerscheins des Fahrers nicht anhängt, ist die Erklärung ungültig und wird daher den Verfahren nicht erfasst oder registriert

 

Nach dem Hochladen der Anhänge und dem Abschluss des Vorgangs wird eine E-Mail gesendet an die E-Mail-Adresse mit Erhalt der Empfangsbestätigung.

 

Anmerkung –  Falls erforderlich (inkonsequent Informationen, fehlende Anhänge oder nicht konform usw.), wird der Benutzer das Amt per E-Mail kontaktieren, um Informationen und erforderliche zusätzliche Unterlagen zu anfordern, um die Kommunikation zu validieren und das Verfahren zur Punkteverringerung zu beginnen.

 

Klicken Sie hier, um das Protokoll zu durchsuchen und das Verfahren der Übermittlung der  Daten des Fahrers aufzurufen.