Das Punktesysteme für Führerschein

Gemäß Art. 126 bis der italienischen Straßenverkehrsordnung muss der Fahrzeughalter oder jede andere gesamtschuldnerische Person  (Art. 196 StVO)  innerhalb von 60 Tagen nach Postzustellung der Geldstrafe die Personalien des Lenkers zum Zeitpunkt des Verstoßes angeben sowie seinen Führerschein vorlegen, falls die zugestellte Übertretung auch die Ermäßigung von Punkten aus dem Führerschein verursacht. Sollten der Eigentümer des Fahrzeugs eine juristische Person sein, dann muss sein gesetzlicher Vertreter oder sein Beauftragter dieselben Daten innerhalb derselben Frist bereitstellen.

Ich bin Halter und Fahrer,  muss ich aber die Personalien des Lenkers immer vorlegen?

Die Daten des Fahrers müssen immer angegeben werden, auch wenn beide Personen zusammenfallen. Die Stadtpolizei kann die einfache Zahlung der Verwarnung als ein Eingeständnis eines Verschuldens unbedingt nicht betrachten, das für die Abkürzungen der Punkte aus dem Führerschein gültig ist  ( Urteil Nr. 27/05 des Revisionsgerichts).

Wird die Geldstrafe auch am  Lenker zugestellt?

Für den Fall, dass der Fahrer eine Kopie seines Führerscheins durch Unterzeichnung einer Erklärung vorlegt, mit der er die Verantwortung für das Verstoß übernimmt, werden die Punkte dem Lenker ohne weitere Postzustellung abgezogen. Nur für den Fall, dass der Lenker, der nicht verpflichtet ist, die Verantwortlichkeitserklärung nicht durch Vorlage einer Kopie seines Führerscheins unterschrieben hat, wird dann auch dem Fahrer eine weitere Zustellung der Geldstrafe mit einer Erhöhung der Kosten mitgeteilt.

Wie sollen die Angaben zum Lenker übermittelt werden?

Die Modalitäten zur Übermittlung des Lenkers finden Sie auf der Rückseite des der Verwarnung beigefügten Formulars.
 

Was passiert, wenn ich die Angaben zum Lenker nicht übermittele?

Der Fahrzeughalter oder eine andere gesamtschuldnerische Haftung (gemäß Art. 196 CdS natürliche oder juristische Person), die ohne berechtigten und dokumentierten Grund die Angaben der Fahrerdaten unterlässt, ist die Zahlung einer neue Geldstrafe unterworfen, deren Betrag gemäß art. 126 bis StVO von mindestens 292,00 € bis höchstens 1.168,00 € zu zahlen ist. Bitte beachten Sie, dass die Beträge einer zweijährlichen ISTAT-Anpassung unterliegen und daher Änderungen unterliegen können.


Bitte beachten - Allgemeine Begründungen aufgrund der verstrichenen Zeit und oder die Benutzung von mehrere Personen des Fahrzeugs gelten als Nichterklärung. Falls der Fahrzeughalter die Angaben der Fahrerdaten unterlässt, wird die Kürzungen der Punkte aus dem Führerschein sowie andere eventuelle zusätzliche Sanktionen in keinem Fall auf den Eigentümer des Fahrzeugs angewendet werden.


Ich habe Einspruch eingelegt. Muss ich niemals die Daten des Fahrers mitteilen?

Gemäß Urteil Nr. 27/05 des Verfassungsgerichts besteht keine Kommunikationspflicht, solange das Einspruchsurteil anhängig ist. Wenn die Mitteilung stattgefunden hat, erfolgt die Kürzung erst nach Ablehnung der Beschwerde; In Ermangelung einer Mitteilung beginnen die Einreichungsfristen ab dem Datum der Bekanntgabe der Präfektenverordnung oder ab dem Datum der Einreichung des Urteils des Richters.

Ich habe die Mitteilung über die Kürzung der Punkte für eine Geldstrafe erhalten, für die ein Antrag anhängig ist

Es kann vorkommen, dass das Abteilung für Ordnungswidrigkeiten über den Einspruch nicht informiert wurde. Fordern Sie in diesem Fall die Neuzuweisung der Punkte an, indem Sie die Unterlagen beifügen, aus denen die Vorlage der Beschwerde hervorgeht.

 

Bitte beachten - Manchmal kommt es vor, dass die Kanzler des Friedensrichters aufgrund des Arbeitsaufwands mit äußerster Verzögerung das Bestehen der Berufung mitteilen: die zuständige Abteilung wird autonom für die Neuverteilung der Punkte und für die offizielle Mitteilung durch die zuständige Kanzlei über das Vorhandensein eines Einspruches sorgen.

Wie kann ich erfahren, wie viele Punkte noch zur Verfügung habe?

Der Inhaber kann den Status seines Führerscheins in Echtzeit im nationalen Register der Fahrberechtigten überprüfen, das über das Autofahrerportal zugänglich ist. Auf dem Portal hat das Verkehrsministerium den Onlinedienst aktiviert, um die Punktebilanz auf seinem Führerschein zu überprüfen: Registrieren Sie sich einfach auf der Website gemäß den Anweisungen auf der Startseite.

Wie kann ich die Punkte wiederherstellen?

Punkte werden wie folgt wiederhergestellt:

• Punktzahl unter 20 - Wenn Sie zwei Jahre lang keine Straftaten begehen, bei denen eine Reduzierung erforderlich ist, werden die 20 Anfangspunkte vollständig wiederhergestellt.

• Punkte von mehr als 20 - 2 Punkten werden für jeden Zweijahreszeitraum ohne Verstöße, die zu einer Reduzierung der Punkte führen, zurückgefordert.

Die verlorene Punktzahl kann auch durch den Besuch bestimmter Kurse an Fahrschulen und anderen vom Verkehrsministerium genehmigten Fächern wiederhergestellt werden.